Die Krankenkasse zahlt jetzt eine App: Was hinter der Therapie auf Rezept steckt
Wer in der Schweiz an einer Depression leidet, wartet auf einen Therapieplatz oft Wochen, manchmal Monate. Ab dem 1. Juli 2026 gibt es erstmals eine Überbrückung, die die Grundversicherung bezahlt: eine Therapie App auf Rezept, die auf dem Smartphone genutzt werden kann. Eine App zur Verhaltenstherapie wird zur Kassenleistung, verschrieben wie ein Medikament. Es ist ein kleiner, aber grundsätzlicher Schritt: Zum ersten Mal behandelt in der Schweiz eine Software auf Rezept eine Krankheit, und die Kasse zahlt.
Wochen warten auf einen Therapieplatz
Die Diagnose ist gestellt. Die Empfehlung lautet Psychotherapie. Danach beginnt unter Umständen eine Suche, die aus Telefonaten, E-Mails und Absagen besteht. Wer einen passenden Therapieplatz gefunden hat, kann nicht zwingend in der folgenden Woche mit der Behandlung beginnen.
Gerade bei einer Depression ist diese Wartezeit nicht einfach eine Lücke im Kalender. Die Erkrankung kann den Alltag, den Antrieb und die Fähigkeit, Aufgaben zu bewältigen, erheblich beeinträchtigen. Gleichzeitig ist eine App auf dem Smartphone nicht dasselbe wie ein Gespräch mit einer psychotherapeutischen Fachperson.
Genau zwischen diesen beiden Punkten setzt die neue Regelung an.
Seit dem 1. Juli 2026 kann die obligatorische Krankenpflegeversicherung digitale Gesundheitsanwendungen zur kognitiven Verhaltenstherapie bei Depressionen vergüten. Das Eidgenössische Departement des Innern hat dafür die Krankenpflege-Leistungsverordnung angepasst. Das Bundesamt für Gesundheit hält ausdrücklich fest, dass solche individualisierten digitalen Therapieangebote ergänzend zu einer Psychotherapie oder zur Überbrückung bis zu deren Beginn eingesetzt werden können.
Damit erhält die Therapie-App auf Rezept erstmals einen festen Platz in der Schweizer Grundversicherung. Vorerst ist dieser Schritt eng begrenzt: Es geht um kognitive Verhaltenstherapie bei leichten bis mittelschweren depressiven Episoden und bei wiederkehrenden depressiven Störungen.
Für schwere Depressionen ist dieses Angebot nicht als Ersatz für eine professionelle Behandlung gedacht. Auch bei leichteren und mittelschweren Erkrankungen bleibt die fachliche Abklärung zentral.
Was sich ab Juli ändert
Bislang konnte eine Gesundheits-App innerhalb weniger Sekunden heruntergeladen werden. Bezahlt wurde sie je nach Angebot mit einer Monatsgebühr, einem Jahresabo oder mit persönlichen Daten. Ob hinter den Übungen ein medizinisch geprüftes Therapiekonzept stand, war für Nutzerinnen und Nutzer nicht immer auf den ersten Blick erkennbar.
Bei einer Therapie-App auf Rezept ist der Weg ein anderer.
Die Anwendung muss als Medizinprodukt die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Für die Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gelten zudem Vorgaben zur Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die neue Schweizer Regelung betrifft interaktive digitale Gesundheitsanwendungen für die kognitive Verhaltenstherapie bei Depressionen.
Die erste Anwendung, die diesen Weg in der Schweiz geht, ist Deprexis des deutschen Entwicklers Gaia. Das Programm ist in Deutschland bereits als digitale Gesundheitsanwendung gelistet und kann nun auch in der Schweiz im Rahmen der neuen Vergütungsregelung eingesetzt werden.
Die Neuerung klingt auf den ersten Blick technisch. Im Alltag bedeutet sie etwas sehr Konkretes: Eine Software kann Teil einer medizinischen Behandlung werden, und ihre Kosten können über die Grundversicherung abgerechnet werden.
Das ist der eigentliche Systemwechsel.
Nicht das Smartphone ist neu. Auch digitale Übungen gegen depressive Beschwerden gibt es seit Jahren. Neu ist, dass eine solche Anwendung innerhalb klar definierter Voraussetzungen Teil der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergüteten Versorgung wird.
Wie die Therapie-App auf Rezept funktioniert
Das Prinzip lässt sich am bereits etablierten deutschen Modell nachvollziehen. Dort können Ärztinnen, Ärzte sowie psychotherapeutische Fachpersonen digitale Gesundheitsanwendungen verordnen. Versicherte erhalten über ihre Krankenkasse Zugang zur verschriebenen Anwendung.
Danach beginnt keine Videosprechstunde mit einer Therapeutin auf dem Bildschirm. Die Anwendung wird eigenständig genutzt.
Wer das Programm öffnet, arbeitet sich durch strukturierte Inhalte. Die digitale Therapie vermittelt Wissen über Depressionen und greift Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie auf. Dabei geht es unter anderem darum, Gedanken, Verhaltensweisen und wiederkehrende Muster wahrzunehmen und zu bearbeiten.
Der Unterschied zu einem gedruckten Selbsthilfebuch liegt in der Interaktion. Die Anwendung reagiert auf Eingaben und führt durch individualisierte Inhalte. Übungen und Informationen werden nicht einfach als statischer Textblock präsentiert.
Das Programm ist zudem nicht an eine Praxisöffnungszeit gebunden. Wer morgens um sieben eine Übung bearbeiten möchte, kann dies tun. Dasselbe gilt am Abend oder zwischen zwei Therapiesitzungen.
Gerade in einer Wartephase kann diese Verfügbarkeit ein Vorteil sein. Sie löst das Problem fehlender Therapieplätze jedoch nicht. Eine App führt keine klinische Untersuchung durch wie eine Fachperson, beobachtet keine Körpersprache im Gespräch und übernimmt nicht die Rolle einer therapeutischen Beziehung.
Die Therapie-App auf Rezept soll deshalb eine bestehende Behandlung ergänzen oder eine Wartezeit überbrücken. Genau diese Abgrenzung ist Teil der Schweizer Regelung.
Was Deprexis kann, und was nicht
Deprexis basiert auf Elementen der kognitiven Verhaltenstherapie. Diese Therapieform setzt unter anderem bei Gedanken und Verhaltensmustern an, die mit depressiven Beschwerden verbunden sein können.

Die Anwendung führt durch interaktive Module, vermittelt Wissen über die Erkrankung und bietet Übungen. Nutzerinnen und Nutzer bearbeiten die Inhalte selbstständig. Für die Schweiz ist das Angebot für leichte bis mittelschwere depressive Erkrankungen vorgesehen. Die Schweizer Version der Anwendung wird auch mehrsprachig angeboten.
Was die Software nicht kann, ist ebenso wichtig.
Sie ersetzt keine Psychotherapeutin und keinen Psychotherapeuten. Sie ist nicht für jede Form und Schwere einer Depression die passende Behandlung. Und aus der Tatsache, dass eine Anwendung von der Grundversicherung vergütet werden kann, folgt kein Heilversprechen.
Bei einer Depression bleibt die Abklärung durch eine Fachperson der entscheidende Schritt. Die Diagnose bestimmt, welche Behandlung medizinisch sinnvoll ist. Das kann eine Psychotherapie sein, eine ärztliche Behandlung oder eine Kombination verschiedener Therapieformen.
Eine digitale Anwendung kommt innerhalb dieses Rahmens hinzu.
Gerade darin liegt möglicherweise auch eine realistischere Sicht auf digitale Medizin. Die entscheidende Frage ist nicht, ob eine App eine Therapeutin «ersetzen» kann. Die Schweizer Regelung sieht einen solchen Ersatz ausdrücklich nicht vor.
Die Frage lautet vielmehr, ob ein geprüftes digitales Programm dort sinnvoll eingesetzt werden kann, wo zwischen zwei Sitzungen Zeit liegt oder eine Psychotherapie noch nicht begonnen hat.
Bei Deprexis ist die Vergütung konkret geregelt. Der Gesamtpreis für eine 90-Tage-Lizenz beträgt in der Schweiz 271.32 Franken inklusive Mehrwertsteuer. Die Grundversicherung übernimmt den grössten Teil der Kosten. Für Patientinnen und Patienten verbleibt ein Eigenanteil von rund 78 Franken, wobei die tatsächliche Belastung auch von Franchise und Selbstbehalt abhängt. Der festgelegte Höchstvergütungsbetrag beträgt 172.32 Franken.
Damit wird auch sichtbar, dass «von der Grundversicherung bezahlt» nicht zwingend bedeutet, dass die Anwendung für Versicherte vollständig kostenlos ist. Wie bei anderen Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung können Franchise und Selbstbehalt die effektiven Kosten beeinflussen.
In Deutschland kostet Deprexis rund 228 Euro für eine 90-tägige Verordnung. Der direkte Preisvergleich ist allerdings nur bedingt aussagekräftig, weil sich die Vergütungssysteme der beiden Länder unterscheiden.
Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Anwendung findet auch an Schweizer Hochschulen statt. Deprexis wurde unter anderem an der Universität Bern in der Abteilung Klinische Psychologie und Psychotherapie erforscht. Aktuell läuft zudem eine Studie an der Universität Freiburg. Die App steht damit nicht nur als digitales Produkt im Raum, sondern ist auch Gegenstand wissenschaftlicher Forschung.
Warum die Schweiz erst jetzt nachzieht
In Deutschland ist die App auf Rezept seit 2020 Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt dafür ein eigenes DiGA-Verzeichnis. Ärztinnen, Ärzte und psychotherapeutische Fachpersonen können dort gelistete digitale Gesundheitsanwendungen verordnen.
Das deutsche System ist der Schweiz mehrere Jahre voraus. Inzwischen umfasst das Verzeichnis eine breite Palette digitaler Anwendungen. Psychische Erkrankungen bilden einen wichtigen Bereich, daneben gibt es Angebote für weitere medizinische Indikationen.
Der deutsche Weg verlief allerdings nicht ohne Diskussionen. Mehrere Anwendungen wurden mangels belegtem Versorgungseffekt wieder aus dem Verzeichnis gestrichen. Das zeigt, dass die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in die medizinische Versorgung nicht automatisch eine dauerhafte Anerkennung bedeutet. Der nachgewiesene Nutzen bleibt ein zentraler Massstab.
Das ist für die Schweizer Debatte eine wichtige Einordnung. «Digital» ist kein Qualitätsmerkmal an sich. Eine App wird nicht deshalb medizinisch wirksam, weil sie auf einem Smartphone läuft.
Die Schweiz hat sich bisher zurückhaltender bewegt. Einen mit Deutschland vergleichbaren, breit angelegten DiGA-Zulassungsweg gab es nicht. Nun öffnet sich die obligatorische Krankenpflegeversicherung erstmals für eine klar definierte Kategorie digitaler Therapien.
Der Start ist bewusst eng gefasst. Die neue Vergütung betrifft zunächst Anwendungen zur kognitiven Verhaltenstherapie bei bestimmten depressiven Erkrankungen. Die Schweiz übernimmt damit nicht einfach das gesamte deutsche Modell mit seinen zahlreichen Indikationen.
Ob weitere digitale Therapien folgen, ist offen.
Der Schritt ab Juli schafft jedoch einen Präzedenzfall im Versorgungssystem. Er zeigt, dass eine medizinische Software grundsätzlich den Weg in die obligatorische Krankenpflegeversicherung finden kann, wenn die festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Unterschied zur App aus dem Store
Auf dem Smartphone sehen beide Angebote zunächst ähnlich aus. Ein Symbol auf dem Bildschirm, ein Login, Fragen zur Stimmung und Übungen.

Medizinisch liegen Welten dazwischen.
Eine Meditations-App kann Entspannungsübungen anbieten. Ein digitales Tagebuch kann helfen, die eigene Stimmung festzuhalten. Eine Fitness-App zählt Schritte. Solche Angebote können für Nutzerinnen und Nutzer persönlich hilfreich sein.
Damit sind sie aber noch keine vergüteten digitalen Gesundheitsanwendungen.
Die Therapie-App auf Rezept bewegt sich in einem regulierten medizinischen Rahmen. Sie muss die Anforderungen erfüllen, die für die entsprechende Vergütung gelten. Dazu gehören der medizinische Zweck und der Nachweis der verlangten Kriterien. Datenschutz und Datensicherheit spielen bei digitalen Medizinprodukten ebenfalls eine zentrale Rolle.
Der entscheidende Unterschied zeigt sich an der Kasse: Eine beliebige App aus dem Store wird nicht von der Grundversicherung bezahlt, nur weil in ihrer Beschreibung Begriffe wie «mentale Gesundheit», «Depression» oder «Therapie» stehen.
Auch ein kostenpflichtiges Abo macht aus einer Wellness-App kein Medizinprodukt.
Für Patientinnen und Patienten ist diese Trennung relevant. Wer in einer belastenden Situation nach Unterstützung sucht, trifft online auf eine kaum überschaubare Zahl von Angeboten. Professionelles Design und positive Bewertungen sagen wenig darüber aus, ob eine Anwendung für die Behandlung einer diagnostizierten Depression geeignet ist.
Bei der Therapie-App auf Rezept steht deshalb die medizinische Einordnung vor dem Download.
Was das für Patienten bedeutet
Ab Juli 2026 gibt es in der Schweiz eine zusätzliche Möglichkeit innerhalb der Versorgung von leichten bis mittelschweren depressiven Erkrankungen. Nicht mehr und nicht weniger.
Wer auf einen Therapieplatz wartet, kann unter den vorgesehenen Voraussetzungen eine digitale Anwendung zur Überbrückung nutzen. Wer bereits in psychotherapeutischer Behandlung ist, kann sie ergänzend einsetzen. Die Inhalte sind nicht an einen bestimmten Ort oder eine bestimmte Uhrzeit gebunden.
Für Personen, die mit digitalen Anwendungen wenig anfangen können, wird dadurch keine klassische Therapie abgeschafft. Die App ist eine zusätzliche Behandlungsoption und kein neuer Zwang.
Auch der Weg zur Fachperson wird nicht überflüssig. Gerade bei depressiven Beschwerden ist eine professionelle Abklärung wichtig. Ob eine digitale Anwendung geeignet ist, hängt von der Diagnose und der individuellen Situation ab.
Für Ärztinnen, Ärzte und psychotherapeutische Fachpersonen entsteht gleichzeitig eine neue Aufgabe. Wer eine digitale Therapie einordnet oder verordnet, muss wissen, was die Anwendung leistet und wo ihre Grenzen liegen. Ein App-Symbol auf dem Rezept ersetzt die medizinische Auseinandersetzung mit dem Produkt nicht.
Die Schweiz beginnt diesen Weg mit einer einzigen klar abgegrenzten Indikation. Deutschland hat seit 2020 bereits Erfahrungen mit einem deutlich grösseren Angebot gesammelt. Der Unterschied zeigt, wie vorsichtig der Schweizer Einstieg ausfällt.
Für Betroffene, die auf eine Behandlung warten, kann dennoch bereits diese eine zusätzliche Möglichkeit relevant sein. Nicht weil das Smartphone plötzlich eine Therapeutin oder einen Therapeuten ersetzt. Sondern weil zwischen Diagnose und Therapiebeginn nicht mehr zwingend nur das Warten stehen muss. Hinweis für Betroffene: Wer sich in einer akuten Krise befindet oder unter belastenden Gedanken leidet, erreicht Die Dargebotene Hand unter der Telefonnummer 143. Dort erhalten Hilfesuchende Unterstützung. In einem akuten medizinischen Notfall gilt die Notrufnummer 144.



