Neue Regeln in der Schweiz: Das hat sich diese Woche für dich geändert
- Seit dem 1. Juni gelten in der Schweiz mehrere neue Regeln.
- Das Dienstbüchlein der Armee wird vollständig digital geführt.
- Auch im Asylwesen, bei Medikamenten und bei der Gasreserve gibt es Änderungen.
Während viele schon im Sommermodus sind, gelten in der Schweiz seit dieser Woche gleich mehrere neue Regeln. Nach über 150 Jahren hat die Armee das Dienstbüchlein aus Papier abgeschafft, jetzt läuft alles digital über den Dienstmanager. Mit dem neuen EU-Migrations- und Asylpakt haben die Behörden in den Bundesasylzentren mehr Befugnisse erhalten. Und Pharmafirmen müssen ihre Bestände an lebenswichtigen Medikamenten neu wöchentlich melden. Der Überblick, was seit dem 1. Juni konkret gilt.
Neue Regeln in der Schweiz bei der Armee
Nach mehr als 150 Jahren endet eine Tradition der Schweizer Armee. Das Dienstbüchlein aus Papier wird seit dem 1. Juni nicht mehr geführt.
Künftig laufen alle Informationen zu Militär- und Zivilschutzdienst über den Dienstmanager beziehungsweise den Dienstmanager Zivilschutz. Auch Erinnerungen an die Schiesspflicht werden digital zugestellt.
Für Angehörige der Armee und des Zivilschutzes bedeutet das vor allem weniger Papier und einen zentralen digitalen Zugang zu den wichtigsten Informationen.
Neue Regeln in den Bundesasylzentren
Ab Mitte Juni tritt der neue EU-Migrations- und Asylpakt auch für die Schweiz in Kraft. Weitere Informationen zur Reform des europäischen Asylsystems finden sich bei SRF News.

Damit erhalten das Staatssekretariat für Migration (SEM) und beauftragte Dritte in den Bundesasylzentren zusätzliche Befugnisse. Dazu gehören die Durchsuchung von Personen und Sachen sowie Disziplinarmassnahmen wie Leistungskürzungen.
Bei unmittelbarer Gefahr dürfen Personen zudem vorübergehend für bis zu zwei Stunden festgehalten werden.
Pharmafirmen müssen Lagerbestände häufiger melden
Auch bei der Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten gelten neue Vorschriften.

Zulassungsinhaber solcher Medikamente müssen ihre Lagerbestände künftig wöchentlich an eine Meldestelle übermitteln. Zudem müssen Lieferunterbrüche von voraussichtlich mehr als 14 Tagen umgehend gemeldet werden.
Dabei müssen auch Ursache und voraussichtliche Dauer des Unterbruchs angegeben werden.
Neuer Sollbestand für die Armee
Bei der Armee gilt neu keine fixe Obergrenze mehr.
Stattdessen wird ein Sollbestand von mindestens 100’000 Militärdienstpflichtigen festgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Armee ihre Aufgaben jederzeit erfüllen kann.
Gasreserve bleibt bestehen
Der Bundesrat verlängert die Pflicht zur Haltung einer Gasreserve auch für die Jahre 2026 und 2027.
Gasversorger müssen zwischen Anfang Oktober und Anfang Dezember eine Reserve von mindestens 15 Prozent des durchschnittlichen Jahresverbrauchs sicherstellen.
Mit dieser Massnahme soll die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet werden.
Was die Änderungen für die Bevölkerung bedeuten
Die meisten Neuerungen betreffen Behörden, Unternehmen oder bestimmte Berufsgruppen direkt.
Trotzdem wirken sich viele Änderungen indirekt auf den Alltag aus. Sie betreffen die Armeeorganisation, die Medikamentenversorgung, die Energieversorgung und das Asylwesen. Auch andere politische Themen beschäftigen die Schweiz derzeit. Mehr dazu im Artikel über die 10-Millionen-Schweiz.
Viele der Anpassungen erfolgen im Hintergrund. Dennoch zeigen sie, wie sich Verwaltung, Versorgungssicherheit und staatliche Abläufe zunehmend verändern.
Die Änderungen zeigen, wie unterschiedlich die Bereiche sind, in denen neue Vorschriften in Kraft treten können. Während einige Anpassungen vor allem Behörden und Unternehmen betreffen, wirken sich andere direkt auf Bürgerinnen und Bürger aus. Besonders bei der Digitalisierung staatlicher Abläufe, der Versorgungssicherheit und der Organisation des Asylwesens setzt die Schweiz auf neue Regelungen und Prozesse.
Die wichtigsten Fragen zu den neuen Regeln
Ab wann gilt das digitale Dienstbüchlein?
Seit dem 1. Juni 2026.
Was ändert sich beim Asylwesen?
Mit dem neuen EU-Migrations- und Asylpakt erhalten die Behörden in den Bundesasylzentren zusätzliche Befugnisse.
Welche Medikamente sind betroffen?
Betroffen sind lebenswichtige Medikamente, deren Bestände und Lieferunterbrüche neu strenger gemeldet werden müssen.
Wie hoch muss die Gasreserve sein?
Mindestens 15 Prozent des durchschnittlichen Jahresverbrauchs.



