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Krankenkassen vergleichen: Diese drei Angaben reichen für den Prämienvergleich

Adrian Steiner
von
Adrian Steiner
08.10.2026
Person vergleicht eine Tabelle neben einem Laptop
Für den Vergleich der Krankenkassenprämien sind laut Konsumentenschutz nur wenige Angaben erforderlich.
Darum gehts ∧
  • Zusätzliche Kontaktdaten sind für den reinen Prämienvergleich nicht erforderlich.
  • Telefonnummer, Mailadresse und Adresse können auf eine Kontaktvermittlung hindeuten.
  • Unabhängige Rechner gibt es beim Konsumentenschutz und beim Bund.

Wer die Prämien der Grundversicherung vergleichen will, braucht dafür nach Angaben der Stiftung für Konsumentenschutz nur drei Angaben: Postleitzahl, Alter und gewünschte Franchise. Verlangt ein Vergleichsportal deutlich mehr persönliche Informationen, sollte man deshalb genauer hinschauen. Denn hinter einem vermeintlichen Prämienvergleich kann auch das Interesse an Kontaktdaten stehen.

Drei Angaben reichen für den Vergleich

Die Postleitzahl wird benötigt, weil der Wohnort für die Prämie relevant ist. Alter und Franchise liefern die weiteren Angaben für den eigentlichen Vergleich. Wer auf einer Webseite einen Prämienrechner öffnet, kann deshalb bereits am Formular erkennen, ob weitere Daten verlangt werden.

Eine besondere Bedeutung hat laut Konsumentenschutz die Frage nach dem Geschlecht. Wird dieses zusätzlich abgefragt, dient die Angabe dazu, Angebote für Zusatzversicherungen zu unterbreiten.

Noch deutlicher wird es bei vollständigen Kontaktdaten. Verlangt eine Webseite für den Vergleich auch die Adresse, Telefonnummer oder Mailadresse, ist sie nach Einschätzung des Konsumentenschutzes vor allem an den persönlichen Daten interessiert. Betroffene könnten anschliessend von einer Krankenkasse oder einer Vermittlungsagentur kontaktiert werden. Der angekündigte Prämienvergleich selbst bleibe in den meisten Fällen aus.

Hände einer Person beim Arbeiten an einem Laptop
Schon die abgefragten Felder können einen Hinweis darauf geben, welchem Zweck ein Prämienrechner dient.

Wenn aus dem Vergleich ein Kontakt wird

Der Konsumentenschutz warnt grundsätzlich davor, Krankenkassen-Vergleichsplattformen im Internet automatisch für unabhängig zu halten. Einige würden direkt von einer Krankenkasse betrieben, andere finanzierten sich über Werbung und Vermittlungsprovisionen.

Das kann sich auch darauf auswirken, welche Resultate angezeigt werden. Laut Konsumentenschutz gibt es Plattformen, die lediglich die Prämien ausgewählter Versicherungen zeigen. Nur wenige Seiten ermöglichten einen tatsächlich unabhängigen Vergleich.

Wer wissen will, wer hinter einer Seite steht, sollte deshalb das Impressum prüfen. Nach Angaben des Konsumentenschutzes stecken hinter entsprechenden Webseiten teilweise unbekannte Firmen, die für einzelne Krankenkassen arbeiten.

Person hält ein Smartphone über einem Tisch
Nicht jedes Vergleichsportal im Internet zeigt sämtliche Krankenkassen und Prämien an.

Für die Grundversicherung braucht es keine Offerte

Ein weiterer Punkt betrifft die Aufforderung, nach einem Vergleich zunächst eine oder mehrere Offerten einzuholen. Bei der Grundversicherung ist das laut Konsumentenschutz nicht notwendig.

Der Grund liegt in der Aufnahmepflicht. Jede Versicherung muss jede Person in die Grundversicherung aufnehmen. Wer nach dem Vergleich ein passendes Modell gefunden hat, kann sich deshalb direkt dafür anmelden. Eine vorgängige Offerte ist dafür nicht erforderlich.

Trotzdem ermutigen laut Konsumentenschutz viele Vergleichsplattformen ihre Nutzerinnen und Nutzer dazu, verschiedene Angebote einzuholen. Der Konsumentenschutz kritisiert dies, weil die Plattformen mit solchen Offerten Geld verdienen können.

Anders sieht es aus, wenn auch die Zusatzversicherung gewechselt werden soll. In diesem Fall wird eine Offerte benötigt. Grundversicherung und Zusatzversicherung müssen bei dieser Frage deshalb auseinandergehalten werden.

Warum Comparis als Versicherungsvermittlerin gilt

Bei Comparis liegt zudem ein Gerichtsentscheid zur Rolle des Unternehmens vor. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nach Angaben des Konsumentenschutzes, dass Comparis nicht lediglich Versicherungen miteinander vergleicht, sondern aktiv an der Vermittlung mitwirkt.

Eine Rolle spielt dabei unter anderem, dass Nutzerinnen und Nutzer über die Plattform direkt Offerten anfordern können. Damit fällt Comparis unter die Regeln für Versicherungsvermittler.

Das Unternehmen muss sich deshalb in das öffentliche Register der FINMA eintragen und die vorgeschriebenen Informationspflichten erfüllen. Für ungebundene Versicherungsvermittler gehört dazu auch, Kundinnen und Kunden über Entschädigungen zu informieren, die sie von Versicherungsunternehmen oder Dritten erhalten. Der Konsumentenschutz begrüsst den Entscheid, weil dadurch mehr Transparenz geschaffen werde.

Zwei unabhängige Alternativen

Wer ohne kommerzielles Vermittlungsinteresse vergleichen möchte, nennt der Konsumentenschutz zwei Möglichkeiten: den eigenen Prämienvergleich der Stiftung sowie Priminfo, den Prämienrechner des Bundesamts für Gesundheit.

Nach Angaben des Konsumentenschutzes sind beide Angebote unabhängig, kostenlos und werbefrei. Sie zeigen alle Resultate an und speichern keine persönlichen Daten.

Der Rechner des Konsumentenschutzes bietet darüber hinaus weitere Funktionen. Dazu gehören automatisch generierte Musterbriefe für einen Wechsel und eine Verlinkung zu den Ärztelisten der Krankenkassen. Ein Fairness-Check zeigt zudem, welche Sanktionen bei bestimmten Sparmodellen drohen können. Hinzu kommt ein Franchise-Rechner.

Priminfo wird vom Bundesamt für Gesundheit betrieben. Auch dort lassen sich die Prämien der Grundversicherung vergleichen. Damit steht neben dem Angebot des Konsumentenschutzes ein staatlicher Prämienrechner zur Verfügung, bei dem keine kommerzielle Vermittlung im Vordergrund steht.

Unseriöse Portale können gemeldet werden

Wer auf ein Vergleichsportal stösst, das unseriös erscheint, kann die Seite dem Konsumentenschutz melden. Liegt nach dessen Einschätzung ein Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor, kann die Stiftung Strafanzeige einreichen oder die Webseite dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO melden.

Für Versicherte ist vor allem der Zeitpunkt des Vergleichs wichtig. Die Prämien für 2027 sind inzwischen veröffentlicht. Zuvor lagen die Prognosen zu den Krankenkassenprämien 2027 deutlich auseinander.

Wer aufgrund des Vergleichs die Grundversicherung per 1. Januar wechseln möchte, muss dafür sorgen, dass die Kündigung spätestens am 30. November bei der bisherigen Krankenkasse eintrifft. Entscheidend ist der Eingang bei der Versicherung, nicht der Poststempel.

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