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Neue Identitätskarte Schweiz: Welche ID ab November für wen gedacht ist

Adrian Steiner
von
Adrian Steiner
19.10.2026
Neue Identitätskarte Schweiz: biometrische Variante als Muster
Die neue biometrische Schweizer Identitätskarte kann ab dem 2. November 2026 beantragt werden. Bild: fedpol

Die neue Identitätskarte in der Schweiz kommt ab November mit einer Wahlmöglichkeit: Neben der bisherigen Variante ohne Chip gibt es neu eine biometrische Identitätskarte. Welche davon sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, wofür die ID gebraucht wird. Wer innerhalb der EU reist, dem empfiehlt der Bund die neue biometrische Karte. Wer die Identitätskarte ausschliesslich in der Schweiz als Ausweis verwendet, für den reicht weiterhin die Variante ohne Chip.

Für EU-Reisen empfiehlt der Bund die biometrische ID

Die neue Regelung tritt am 1. November 2026 in Kraft. Einen Tag später, ab dem 2. November, können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Verpflichtend ist der Wechsel nicht. Künftig kann je nach persönlichem Bedarf zwischen einer biometrischen und einer nicht biometrischen Identitätskarte gewählt werden.

Entscheidend ist insbesondere, ob die Identitätskarte auch für Reisen genutzt wird. Personen, die innerhalb der Europäischen Union reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Identitätskarte. Wer seine ID dagegen ausschliesslich benötigt, um sich innerhalb der Schweiz auszuweisen, ist mit der nicht biometrischen Identitätskarte ausreichend ausgestattet.

Hinter der Einführung steht auch eine Entwicklung innerhalb der EU. Die EU-Länder stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Mit der neuen Schweizer Variante soll gewährleistet werden, dass Schweizerinnen und Schweizer auch künftig frei innerhalb der EU reisen können.

Was die neue Identitätskarte der Schweiz auf dem Chip speichert

Die neue Identitätskarte orientiert sich beim biometrischen Teil am Schweizer Pass. Sie erhält einen Chip, auf dem ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Nach Angaben des Bundesrats soll die Identitätskarte dadurch noch stärker vor Missbrauch geschützt sein.

Neue Schweizer Identitätskarte unter UV-Licht
Unter UV-Licht werden weitere Gestaltungselemente der neuen Identitätskarte sichtbar. Bild: fedpol

Die Gebühren bleiben gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Chip und beim heutigen provisorischen Pass.

Für die biometrische ID muss man zum Kanton

Mit der Wahl der Karte ändert sich auch, wo sie beantragt werden kann. Die neue biometrische Identitätskarte ist ausschliesslich bei den kantonalen Stellen erhältlich, die für die Ausstellung von Identitätskarten und Pässen zuständig sind. Im Ausland kann sie bei den Schweizer Vertretungen bezogen werden.

Rückseite der neuen biometrischen Schweizer Identitätskarte als Muster
Die Rückseite der neuen biometrischen Schweizer Identitätskarte in der offiziellen Musterdarstellung. Bild: fedpol

Bei der Identitätskarte ohne Chip bleibt dagegen je nach Kanton auch der bisherige Weg über die Gemeinde möglich. In Kantonen, in denen Gemeinden zur Ausstellung nicht biometrischer Identitätskarten ermächtigt sind, kann diese Variante weiterhin dort beantragt werden.

Die bisherige ID bleibt gültig

Wer bereits eine Identitätskarte ohne Chip besitzt, muss wegen der Einführung der biometrischen Variante nicht automatisch eine neue beantragen. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor Einführung der neuen Karte ausgestellt wurden, bleiben für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Bei Erwachsenen kann diese Gültigkeitsdauer maximal zehn Jahre betragen.

Die Einführung am 2. November bedeutet deshalb nicht, dass alle bisherigen Schweizer Identitätskarten ihre Funktion als Reisedokument für die EU verlieren. Erst wenn eine neue Karte benötigt wird, stellt sich die Frage, welche der beiden künftig verfügbaren Varianten den eigenen Bedürfnissen entspricht.

Parallel zur neuen Identitätskarte ändert sich eine weitere Bezeichnung bei den Schweizer Ausweisen. Der bisherige «provisorische Pass» heisst künftig «Notpass». Damit wird die Bezeichnung an die internationale Terminologie angeglichen. Auch der Notpass wird am 2. November 2026 eingeführt.

Biometrische ID und E-ID sind nicht dasselbe

Die neue biometrische Identitätskarte ist von der E-ID zu unterscheiden. Bei der biometrischen Identitätskarte handelt es sich um ein amtliches Identitäts- und Reisedokument.

Die E-ID ist dagegen eine elektronische Identität, mit der man sich in der digitalen Welt ausweisen können wird. Sie ist kein Reisedokument.

Wer sich vor der Beantragung einen Überblick über die beiden künftig verfügbaren physischen Identitätskarten verschaffen möchte, findet auf schweizerpass.ch ein Erklärvideo. Darin werden die Besonderheiten der biometrischen und der nicht biometrischen Variante aufgezeigt.

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